Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning    

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Erklärung des Begriffs Düsseldorfer Tabelle. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den übrigen Familiensenaten der Oberlandesgerichte in Deutschland und mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

Sie ist kein Gesetz, dient jedoch allen Familiengerichten und Jugendämtern in Deutschland als Richtschnur für die Festsetzung des Kindesunterhalts. Zuletzt wurden die Unterhaltsbeträge mit Wirkung zum 01.07.2003 angepasst. Die Tabelle wird alle zwei Jahre verändert, also das nächste Mal zum 1.7.2005.

Die Düsseldorfer Tabelle umfasst den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt und die so genannten Mangelfälle.

Die Tabelle geht zunächst von einer Unterhaltspflicht gegenüber einer Ehefrau und zwei Kindern aus, kennt 13 Einkommensgruppen bei einer Staffelung des Einkommen in der Spannweite von unter 1300 Euro bis zu 4800 Euro und vier Altersgruppen der unterhaltsberechtigten Kinder. Im Sonderfall besonders niedriger Einkommen wird zusätzlich die so genannte Leipziger Tabelle herangezogen. Die Unterhaltsbemessung der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt u.a. Zahl und Alter der Kinder, das verfügbare Einkommen, die notwendige Existenzsicherung des Unterhaltspflichtigen. Sie bezieht auch Kindergeldzahlungen mit ein. Die Düsseldorfer Tabelle enthält ferner zusätzliche Informationen, die für eine Unterhaltsregelung von Belang sind.

Die Düsseldorfer Tabelle kann von mehreren Seiten im Internet heruntergeladen werden.


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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...