Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning Familienrecht Erbrecht Mediation Prinzregentenstr. 75 81675 München (Bayern) Tel.: 089-2421020 info@kanzlei-dr-gloning.de |
||
Willkommen Rechtsanwalt Dr. Gloning, München Artikel von Rechtsanwalt Dr. Gloning Familienrecht Erbrecht Juristische Begriffe Anwälte der Kanzlei Dr. Gloning, München Infos zur Anwaltskanzlei Rechtsinformationen im Internet |
![]() EherechtEhe und Familie sind durch das Grundgesetz (GG Art. 6, Abs. 1) unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Damit genießt die Familie den Status einer besonders förderungswürdigen Lebensgemeinschaft, was sich im praktischen Gesetzgebungsprozess u.a. im Bereich des Steuerrechts, der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch und besonders im Unterhaltsrecht und Erbrecht ausdrückt. Der besondere Schutz der Ehe bedeutet ebenso eine prinzipielle Erschwernis, eine Ehe aufzulösen. Allerdings kann seit dem 1. Eherechtsreformgesetz eine Ehe nunmehr auch geschieden werden, wenn sie gescheitert bzw. zerrüttet (Zerrüttungsprinzip) ist und nicht mehr nur, wenn sie, wie es früher hieß, durch Verschulden eines oder beider Ehegatten. <Eng verknüpft mit dem Schutz der Familie ist auch der Schutz der Kinder, die in einer Ehe entstanden oder adoptiert wurden. Auch hier spielen Fragen des Sorge- und Unterhaltsrechts mit hinein. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz, das seit dem 01.08.2001 in Kraft ist, ist Art. 6 Abs. 1 GG nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht verletzt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft berühre nicht die grundrechtlich geschützte Eheschließungsfreiheit, da eine schon eingegangene Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz einer Eheschließung entgegenstehe. Auch die so genannte Institutsgarantie der Ehe sei durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht verletzt. Sämtliche eherechtlichen Regelungen hätten nach wie vor unverändert durch das Gesetz Bestand. Bahnt sich eine Trennung oder Scheidung eines Ehepaars an, rücken materielle Fragen schnell in den Mittelpunkt. Dabei geht es um eine künftige Verrechnung von tatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüchen an den Partner nach einer Scheidung. Die Debatten entzünden sich konkret an den Einzelthemen Unterhaltszahlungen, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften). << Ehegattenunterhalt - Eherecht - Ehevertrag>> |
Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
|