Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning    

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Erklärung des Begriffs Ehevertrag. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Ehevertrag

Die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich können durch einen Ehevertrag individuell in gewissen Grenzen abgeändert werden. Damit kann endlosen Diskussionen und Streitigkeiten sowie damit verbundenen Folgekosten durch langwierige juristische Auseinandersetzungen vorgebeugt werden.

Ein Ehevertrag kann von den Eheleuten vor Eingehung der Ehe, aber auch im Verlauf der Ehe abgeschlossen werden. Er bedarf der notariellen Beurkundung und wird zumeist von einem kundigen Fachanwalt gemeinsam mit den Ehepartnern ausgearbeitet. Insbesondere die Regelung des Güterstands (mit den Alternativen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft) bedarf genauer Analyse der individuellen wie auch der gemeinsamen Interessen, da sich sehr unterschiedliche materielle Ansprüche hinter diesen Rechtskonstruktionen verbergen.


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