Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning    

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Erklärung des Begriffs Familienrecht. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Familienrecht

Das Familienrecht ist der Teil des Bürgerlichen Rechts, der die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regelt. Maßgeblich hierfür ist im einzelnen das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1297 bis 1921 BGB) und in die Abschnitte Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft gegliedert.

Darin enthalten sind Vorschriften zur Ehe (Verlöbnis, Eingehung, Aufhebung der Ehe), zu allgemeinen Rechtswirkungen von Ehe und Scheidung. Behandelt werden ferner das eheliche Güterrecht und die daraus erwachsenden Rechtsfolgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich). Des weiteren findet man dort Ausführungen hinsichtlich der Abstammung. Das Gebiet Unterhalt umfasst u.a. die wechselseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Verwandten. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern werden eingehend gewürdigt.

Ebenfalls integriert in das 4. Buch BGB ist das Thema Adoption einschließlich der Regelungen zu Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.


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Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...