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![]() LebensgemeinschaftBeim rechtlich relevanten Begriff der Lebensgemeinschaft empfiehlt sich eine Unterscheidung in drei Formen. Es gibt öffentlich angemeldete Lebensgemeinschaften, zu denen die Ehe und die eingetragenen Lebenspartnerschaft zählen. Darüber hinaus kennen wir die nicht angemeldeten, somit immer auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Eheleute sind nach § 1353 BGB zur Ehelichen Lebensgemeinschaft ("Ehe") verpflichtet, woraus sich diverse Einzelpflichten ableiten, wozu die eheliche Treue, die häusliche Gemeinschaft, die Geschlechtsgemeinschaft, gemeinsame Haushaltsführung, gegenseitiger Beistand sowie die Erziehungspflicht gegenüber Kindern gehören und auch güterrechtliche, unterhaltsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten mit sich bringen. Die Ehe steht unter besonderem grundgesetzlichen Schutz und ist nur über besondere Verfahren auflösbar. Die eingetragene Lebenspartnerschaft - geregelt im Lebenspartnerschaftsgesetz - meint die behördlich beurkundete Verbindung zweier gleichgeschlechtlicher Personen, die ebenfalls gesetzlich festgelegte Rechtsfolgen nach sich zieht. In vielen Punkten ist hierbei eine Annäherung an das Institut der Ehe erfolgt, etwa im Unterhaltsrecht und bei der Fürsorgepflicht. Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt es sich um Verbindungen zweier Personen unterschiedlichern Geschlechts, die zwar nicht als Ehe eingetragen, aber auch auf Dauer und Exklusivität angelegt ist und durch feste innere Verbindung der Partner gekennzeichnet ist. Die nichteheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaft wird auch als konsensuale Lebensgemeinschaft bezeichnet bzw. als eheähnliche Lebensgemeinschaft. Eine Gleichstellung zur Ehe ist in rechtlicher Hinsicht bisher nicht absehbar, wenngleich für die gemeinsame Erziehung gemeinsamer Kinder in dieser Hinsicht aufgrund eines Bundesverfassungsgerichturteils Fortschritte erzielt worden sind. Unterhaltsrechtlich gelten weit weniger verpflichtende Bestimmungen. Vereinbarungen der Partner für die Zeit nach einer Trennung sind aber prinzipiell zulässig. << Gütertrennung - Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft - Mediation>> |
Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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