Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning    

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Erklärung des Begriffs Mediation. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Mediation

Häufig kommt es im Alltag zu Auseinandersetzungen, die eine gerichtliche Fortsetzung nach sich ziehen, obwohl die Streitursache im allgemeinen Verständnis als Bagatelle angesehen wird. Besonders im nachbarschaftlichen Zusammenleben entstehen Konfliktsituationen, bei denen die Beteiligten vorschnell zu einer juristischen Lösung drängen und dabei Aufwand und Ertrag nicht genügend berücksichtigen.

Von Seiten des Gesetzgebers wurde mit dem im Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung bereits dahingehend eingewirkt, indem Klagen vor Amtsgerichten ein Riegel vorgeschoben wurde. Eine Klage ist nämlich erst dann zulässig, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitbeilegung durch eine vermittelnde Stelle ohne positives Resultat geblieben und zudem die Erfolglosigkeit dieser gütlichen Einigung von der zuständigen Stelle bestätigt worden ist.

Die Mediation, also der Versuch der gütlichen Einigung wird von städtischen Stellen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden aber auch qualifizierten privaten Einrichtungen getragen. Eine einheitliche Regelung zur Ausbildung für die Tätigkeit des Mediators gibt es in Deutschland nicht.

Bei der Mediation, verhandeln Parteien mit scheinbar entgegengesetzten Positionen unterstützt durcheine dritte neutrale Person, dem Mediator. Dieser leitet die Unterredung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Die Einigung entsteht dabei nicht durch die Vorschläge des Mediators, sondern vielmehr durch freiwillige Übereinkunft der konfligierenden Parteien.

Eine bedeutende Entwicklung hat die Mediation in den USA genommen. Sowohl im Bereich nachbarschaftlicher Konflikte als auch bei betriebsinternen Lösungsversuchen arbeitsrechtlicher Fragen ist die Mediation im Vormarsch.

In Deutschland spielt die Mediation eine wachsende Rolle im Bereich des Ehe- und Familienrechts, speziell bei Scheidungsverfahren und Sorgerechtsfällen. Die teuren Folgekosten eines unversöhnlich geführten Streits in diesen Bereichen können vielfach durch moderierte Einigung zu einem frühen Zeitpunkt schon im Vorfeld gemindert werden.

Lesen Sie unseren Standpunkt dazu in dem ausführlichen Interview auf dieser Website.


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