Anwaltskanzlei Dr. Eberhard Gloning Familienrecht Erbrecht Mediation Prinzregentenstr. 75 81675 München (Bayern) Tel.: 089-2421020 info@kanzlei-dr-gloning.de |
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![]() SplittingtabelleDie Besteuerung des Steuerschuldners hängt grundsätzlich vom Familienstand und der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Zur Ermittlung des passenden Steuersatzes werden dafür unterschiedliche Tabellen verwendet. Bei Alleinstehenden oder getrennt veranlagten Verheirateten wird die Grundtabelle herangezogen, bei Verheirateten greift die Splitting-Tabelle. Die Option der gemeinsamen Veranlagung mit den über das Splitting des zu versteuernden Einkommens möglicherweise verbundenen Steuervorteilen steht also grundsätzlich nur verheirateten Partnern, die nicht von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben, zur Verfügung. Die dafür geschaffene Gesetzesgrundlage wurde 1958 vom Bundestag geschaffen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich die maßgeblichen Daten in einer aktualisierten Fassung der Splitting-Tabelle. In den Splitting-Steuertabellen kann man das zu versteuernde Einkommen - von beiden Eheleuten zusammen- ablesen und erhält zu dieser Summe die von den Ehepartnern gemeinsam zu tragende tarifliche Einkommensteuer. << Sorgerecht - Splittingtabelle - Testament>> |
Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...
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