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Erklärung des Begriffs Unterhaltsrecht. Glossar für Familienrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht umfasst die Summe aller rechtlichen Vorschriften über die Bestimmung, welchen Personenkreise Rechte auf Unterhalt zustehen bzw. welche zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind.

In diesen Bereich gehören die verschiedenen Formen des Unterhalts, z.B. Familienunterhalt, Unterhalt für Eltern und sonstige Verwandtschaft, Ehegattenunterhalt während der Ehe, bei Zusammen- oder Getrenntleben, Unterhalt für Mütter oder Väter von nichtehelichen Kindern. Auch die Regelung der Unterhaltsarten (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Betreuungsunterhalt) fällt in den Regelungsbereich des Unterhaltrechts.

Bei einer Scheidung kann ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ausgesprochen werden, z.B. wenn beide Eheleute über eigenes Einkommen verfügen und eine Unterhaltsregelung von den Beteiligten nicht erwünscht wird. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt kann nicht vereinbart werden, da hier anderweitige gesetzliche Regelungen einen Riegel vorschieben.


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