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Thema Familienrecht. Konfliktfelder, Rechtsbereiche. Rechtsanwalt Dr. Eberhard Gloning, München (Bayern)

Familienrecht

Konfliktfelder - Rechtsbereiche

Das im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeführte Familienrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander. Das meint die durch Ehe bzw. Verwandtschaft verbundenen Personen. Konkret betroffen sind Fragen des Ehegatten- und Kinderunterhalts, des Eherechts und Güterrechts. Ferner nehmen die gesetzlichen Bestimmungen Bezug auf Adoption und Vormundschaft.

Bei den Amtsgerichten sind Abteilungen gebildet worden, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig sind. Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser Gerichte können bei einem Oberlandesgericht eingelegt werden, genauer gesagt beim so genannten Familiensenat.

Konfliktfelder sind durch die Rechtsbereiche quasi vorgegeben. Vielfach wird es zu materiellen Auseinandersetzungen kommen, etwa wenn es um Unterhaltsfragen oder andere Ausgleichszahlungen in Folge von Scheidungsverfahren geht. Dazu zählen beispielsweise die zu klärende Güteraufteilung aber auch die nicht immer problemlos zu lösende Frage, wer welche Gegenstände aus dem Hausrat künftig sein eigen nennen darf. Ganz zentral ist im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren - oder auch davon abgetrennten Verfahren - der Regelungsbedarf hinsichtlich eines Versorgungsausgleichs der Rentenansprüche.


>>>Unterhaltspflicht. Ehe. Kinder


Im Glossar der Anwaltskanzlei finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe aus dem Alltag des Rechtanwalts, z.B.: Adoption - Düsseldorfer Tabelle - Erbe - Erbschaft - Ehevertrag - Erbrecht - Erbvertrag - Familienrecht - Gütergemeinschaft - Mediation - Nachlass - Pflichtteil - Scheidung - Schenkung - Sorgerecht - Testament - Unterhalt - weitere Begriffe finden Sie hier...